Allgemeine Veranstaltungsbedingungen (AVB)

Allgemeine Veranstaltungsbedingungen (AVB)
 1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen (nachfolgend „AVB“) der Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG (nachfolgend „Veranstalter“) gelten für alle Verträge über durch den Veranstalter angebotenen Dienstleistungen und Leistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, Veranstaltungen, Vermietungen & Überlassungen von Räumlichkeiten und Einrichtungen zur Nutzung der Eventlocation „Anno 1664“, Paulsburg 1-3, 59302 Oelde (nachfolgend „Location“).
1.2. Die AVB gelten ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des Veranstalters, in denen der Veranstalter als Verkäufer bezeichnet ist. Sofern in den vorliegenden AVB keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Regelungen aus den AGB ergänzend.
1.3. Abweichende und/oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie gelten nur, wenn und soweit sich der Veranstalter ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt hat.
2. Stornierung
Für in der Location gebuchte Veranstaltungen gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:
• Bis zu 22 Tage vor der Veranstaltung: 0%
• Ab 21 Tage vor der Veranstaltung: 20%
• Ab 10 Tage vor der Veranstaltung: 50%
• Ab 5 Tage vor der Veranstaltung: 70%
• Ab 48 Std. vor Veranstaltung: 100% 
Die Prozentangaben beziehen sich auf den vereinbarten Preis. Der angegebene prozentuale Preisanteil ist zu zahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist deren Eingang bei dem Veranstalter.
3. Teilnehmerzahl 
Die Anzahl anwesender Teilnehmer/-innen sowie der Ausfall von Teilnehmer/-innen zum Zeitpunkt der Veranstaltung (z.B. durch Krankheit oder sonstige Verhinderung), liegt auch bei Gruppenpauschalangeboten in der Risikosphäre des Kunden, sofern kein Fall der höheren Gewalt vorliegt (vgl. Ziffer 4). 
4. Höhere Gewalt 
4.1. „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, das/der eine der Parteien daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegen, sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in zumutbarer Weise nicht vorhergesehen werden konnten und die Auswirkungen der Hindernisse von der Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können. Dazu zählen insbesondere Krieg (erklärt oder nicht erklärt), umfangreiche militärische Mobilisierung, Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie, Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen, Pandemien oder Epidemien, behördliche oder gesetzliche Anordnungen infolge einer Epidemie oder Pandemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis, Boykott, Streik und rechtmäßige Aussperrung, unrechtmäßige Besetzung von Gebäuden. 
4.2. Kann eine Veranstaltung infolge höherer Gewalt zum vereinbarten Zeitpunkt nicht durchgeführt werden, sind beide Vertragsparteien berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit kein Einvernehmen über die Verlegung der Veranstaltung erzielt wird. 
5. Teilnahmebedingungen, Hausordnung 
5.1. Das Mindestalter für Teilnahme an Veranstaltungen in der Location beträgt 18 Jahre. Der Veranstalter ist berechtigt, das Alter der Teilnehmer/-innen zu kontrollieren und nicht volljährigen Teilnehmern/-innen die Teilnahme zu untersagen. Nicht volljährige Teilnehmer/-innen, denen der Zutritt nicht gewährt wird, haben keinen Anspruch auf Erstattung der Buchungskosten außerhalb der Stornoregelungen gemäß Ziffer 2. 
5.2. Die Durchführung von Veranstaltungen mit extremistischem, anstößigem, beleidigendem, diskriminierendem oder sonst gegen die guten Sitten verstoßendem Inhalt und Veranstaltungen mit politischem Inhalt sind unzulässig. Bei einem Verstoß gegen diese Vorgaben ist der Veranstalter zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zum sofortigen Abbruch der Veranstaltung berechtigt. 
6. Zahlungsbedingungen 
Entgelte und Zahlungsfristen ergeben sich aus dem Vertrag und der Buchungsbestätigung. Sind dort keine gesonderten/ abweichenden Zahlungsziele vereinbart, so ist das vereinbarte Entgelt nach Durchführung der Veranstaltung und Rechnungsstellung sofort und ohne Abzüge fällig. 
7. Garderobe 
Die in der Eventlocation Anno 1664 vorhandenen Garderoben/ Garderobenständer können von Veranstaltungsbesuchern bei offenen und geschlossenen Veranstaltungen auf eigenes Risiko, kostenfrei genutzt werden. Die Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG führt keine Aufsicht über die Garderobe. 
8. Schlussbestimmung 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. 
 Stand: Oktober 2022 
Anno 1664 | Schwarze und Schlichte GmbH & Co. KG | Paulsburg 1-3 | 59302 Oelde